Liebe Schulgemeinschaft,
derzeit gilt die generelle Maskenpflicht in den Schulgebäuden und am Sitzplatz. Das Begleitschreiben der Bildungsministerin für Eltern und Erziehungsberechtigte finden Sie hier.
Weiterhin gelten unsere hausinternen Hygienevorschriften.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass aufgrund des neuen § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die das Schulgelände betreten, auch die Nachweisverpflichtung hinsichtlich der 3-G-Regelung gilt . Bitte bringen Sie einen gültigen Nachweis (Impfnachweis, Nachweis über Genesung, aktueller Testnachweis) mit.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Schulleitung