Differenziert wird in bestimmten Fächern und Jahrgangsstufen in verschiedene Leistungsniveaus (SchulO, § 26f). Dazu wird der Unterricht von zwei Klassen gekoppelt und die Schüler der Klassen teilen sich in den entsprechenden Fächern in die differenzierten Fächer auf. Die anderen Fächer werden weiterhin in der Klassengemeinschaft unterrichtet.
Es gibt die Differenzierung auf
- zwei Leistungsniveaus,
- grundlegende Leistungsebene G und
- erweiterte Leistungsebene E oder
- drei Leistungsniveaus,
- grundlegende Leistungsebene G
- ersten erweiterte Leistungsebene E1
- zweiten erweiterte Leistungsebene E2
An der IGSLO wird folgendermaßen differenziert
- ab Jahrgangsstufe 7
- Deutsch : zwei Leistungsniveaus (G, E)
- Englisch : drei Leistungsniveaus (G, E1, E2)
- Mathematik : drei Leistungsniveaus (G, E1, E2)
- Änderungen ab Jahrgangsstufe 9
- Deutsch : drei Leistungsniveaus (G, E1, E2)
- Biologie : zwei Leistungsniveaus (G, E)
- Chemie : zwei Leistungsniveaus (G, E)
- Physik : zwei Leistungsniveaus (G, E)
- Französisch : zwei Leistungsniveaus (E1, E2)
- Änderungen ab Jahrgangsstufe 10
- grundlegendes Leistungsniveau entfällt in allen Fächern
- Physik : zwei Leistungsniveaus (E1, E2)
Die Ersteinstufung wird am Ende des vorangegangenen Schuljahres von den Fachlehrern vorgenommen und den Eltern zum Ende des Schuljahres mitgeteilt. Die Eltern haben ein Widerspruchsrecht und können ihr Kind zwangsweise in den gewünschten Kurs „einklagen“. Nach Ablauf der ersten acht Wochen findet dann eine Konferenz statt, in der die Fachlehrer des Kindes beraten, ob das Kind in dem Kurs verbleibt oder umgestuft wird. Über diese Umstufung entscheiden nur die Fachlehrer. Ein Widerspruchsrecht der Eltern gibt es nicht.
Zu jedem Halbjahresende kann ein Wechsel des Kurses erfolgen. In der Zeugniskonferenz kann der Fachlehrer eines Faches den Wechsel des Kurses beantragen. Alle Fachlehrer eines Schülers entscheiden über die Anträge.