- Der Schulelternbeirat (SEB) wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
Die letzte Wahl fand Anfang des Schuljahres 2024/2025 statt.
Im Schuljahr 2026/2027 wird der SEB neu gewählt.
- Zusätzlich zu den Klassenelternsprechern und ihren Vertreter werden in jeder Klasse zwei Wahlvertreter für die Wahlversammlung des Schulelternbeirates gewählt.
- Die Wahlversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Schulelternbeirates. Die erforderliche Mitgliederzahl richtet sich nach der Anzahl der Schüler an der Schule (je 50 minderjährige Schüler ein SEB-Mitglied). Derzeit besteht der Schulelternbeirat aus 20 Mitgliedern und fünf Ersatzmitglieder.
- Nur die Eltern der minderjährigen Schüler können in den Schulelternbeirat gewählt werden